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In Spielen, in denen kein Kommissar eingesetzt ist, ist
der Gastverein berechtigt, das Kampfgericht durch einen Vertreter am
Anschreibetisch zu überwachen. Die Überwachung bezieht sich auf die
regelgerechte Arbeit des Anschreibers, des Anschreiber-Assistenten,
des Zeitnehmers und des 24-Sekunden-Zeitnehmers. Bei Unstimmigkeiten
ist er berechtigt, den nächsten Schiedsrichter - sobald der Ball tot
und die Spieluhr gestoppt ist - um Klärung zu bitten. Auf keinen
Fall darf er in die Arbeit der Kampfrichter eingreifen. Er hat sich
darüber hinaus jeglicher verbaler Äußerungen und Gestik zu
enthalten. Seine Anwesenheit darf auf keinen Fall die Arbeit der
Kampfrichter behindern. Anmerkung: Das Verhalten des
Vertreters des Gastvereins fällt unter die Entscheidungsgewalt der
Schiedsrichter. |