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Die Mannschaftsfoulgrenze ist erreicht, sobald eine Mannschaft
innerhalb einer Spielperiode vier Spielerfouls begangen hat. Alle in
einer Spielpause begangenen Mannschaftsfouls werden der jeweils
anschließenden Spielperiode zugerechnet. Alle während einer
Verlängerung begangenen Mannschaftsfouls werden der vierten
Spielperiode zugerechnet. Hat eine Mannschaft die
Mannschaftsfoulgrenze erreicht, werden alle nachfolgenden
persönlichen Spielerfouls an einem Spieler, der sich nicht in einer
Korbwurfaktion befindet, mit zwei Freiwürfen anstelle des Einwurfs
bestraft. Ein persönliches Foul eines Spielers, dessen Mannschaft
einen belebten Ball kontrolliert oder der der Ball für einen Einwurf
zusteht, wird mit einem Einwurf für die gegnerische Mannschaft
bestraft (Offensivfoul). |