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Generell gilt, dass die Ersatzspieler sich beim Kampfgericht
melden müssen, um einen Spielerwechsel zu beantragen. Dies gilt
auch, wenn der Wechsel während einer Auszeit stattfindet. In diesem
Fall muss der Ersatzspieler beim Anschreiber melden, bevor er
das Spielfeld betritt.. Das Kampfgericht - insbesondere der
Anschreiber und der Zeitnehmer - müssen wissen, wann ein
Spielerwechsel tatsächlich möglich ist. Eine Wechselmöglichkeit
beginnt, wenn - der Ball zum toten Ball wird, die Spieluhr
gestoppt ist und der Schiedsrichter seine Anzeige zum
Anschreibetisch abgeschlossen hat.
- die gegnerische Mannschaft in den letzten zwei Minuten der vierten
Spielperiode oder einer Verlängerung einen Feldkorb erzielt. Eine
Wechselmöglichkeit endet, wenn bei einem - ersten oder
einzigen Freiwurf der Ball dem Freiwerfer zur Verfügung steht.
- Einwurf der Ball dem einwerfenden Spieler zur Verfügung steht.
Ein Antrag auf Spielerwechsel kann nur zurück genommen werden, bevor
der Anschreiber sein Signal für diesen Antrag ertönen lässt. Sobald
eine Wechselmöglichkeit beginnt, lässt der Anschreiber sein Signal
ertönen, um den Schiedsrichtern anzuzeigen, dass ein Spielerwechsel
beantragt ist. |