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Der Kommissar ist vor Ort der Vertreter des Verbandes oder der
Organisatoren. Er ist beauftragt, die Durchführung eines Spiels oder
Wettbewerbs zu kontrollieren und zu überwachen. Er hat darauf zu
achten, dass die offiziellen Basketball-Regeln, die DBB-Ordnungen
und die für den speziellen Wettbewerb oder für das Spiel
vorgesehenen Bestimmungen der Ausschreibung (z. B.
Mann-Mann-Verteidigung) von den Spielbeteiligten beachtet und
eingehalten werden. Er hat grundsätzlich Vollmacht,
Entscheidungen über folgende Angelegenheiten bindend zu treffen:
- Interpretation der Wettkampfbestimmungen
- Gültigkeit von Spieler- und Trainerlizenzen
- Festsetzung des Spielbeginns
- Sicherstellung, dass Gebühren und Spesen ordnungsgemäß abgerechnet
und/oder gezahlt werden
- Ersatz für fehlende Schiedsrichter
- Bericht an den Verband über Angelegenheiten, die von ihm für
wichtig erachtet werden.
- Feststellung der offiziellen Zuschauerzahl
- Überprüfung der Einhaltung der Werbebestimmungen
- Überprüfung der Spielkleidung
- Überprüfung der technischen Einrichtungen und der
Sicherheitsabstände Der Kommissar sollte in folgenden Fällen
Rat und Information geben: - dem 1. Schiedsrichter über die
Arbeit der Kampfrichter und über die technische Ausrüstung
- dem 1. Schiedsrichter auf Anfrage über Spielregeln und deren
Interpretation
- den beteiligten Mannschaften in Angelegenheiten, welche die
Wettkampfbestimmungen betreffen
- dem Veranstalter bei Fragen hinsichtlich der Werbebestimmungen
Umfassende Informationen insbesondere über
Funktion und Arbeitsweise
entnehmt Punkt 12 des Kampfrichter-Handbuchs 2005 des DBB |