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Der Kommissar

 

Der Kommissar ist vor Ort der Vertreter des Verbandes oder der Organisatoren. Er ist beauftragt, die Durchführung eines Spiels oder Wettbewerbs zu kontrollieren und zu überwachen. Er hat darauf zu achten, dass die offiziellen Basketball-Regeln, die DBB-Ordnungen und die für den speziellen Wettbewerb oder für das Spiel vorgesehenen Bestimmungen der Ausschreibung (z. B. Mann-Mann-Verteidigung) von den Spielbeteiligten beachtet und eingehalten werden.

Er hat grundsätzlich Vollmacht, Entscheidungen über folgende Angelegenheiten bindend zu treffen:

- Interpretation der Wettkampfbestimmungen
- Gültigkeit von Spieler- und Trainerlizenzen
- Festsetzung des Spielbeginns
- Sicherstellung, dass Gebühren und Spesen ordnungsgemäß abgerechnet und/oder gezahlt werden
- Ersatz für fehlende Schiedsrichter
- Bericht an den Verband über Angelegenheiten, die von ihm für wichtig erachtet werden.
- Feststellung der offiziellen Zuschauerzahl
- Überprüfung der Einhaltung der Werbebestimmungen
- Überprüfung der Spielkleidung
- Überprüfung der technischen Einrichtungen und der Sicherheitsabstände

Der Kommissar sollte in folgenden Fällen Rat und Information geben:

- dem 1. Schiedsrichter über die Arbeit der Kampfrichter und über die technische Ausrüstung
- dem 1. Schiedsrichter auf Anfrage über Spielregeln und deren Interpretation
- den beteiligten Mannschaften in Angelegenheiten, welche die Wettkampfbestimmungen betreffen
- dem Veranstalter bei Fragen hinsichtlich der Werbebestimmungen


Umfassende Informationen insbesondere über Funktion und Arbeitsweise
entnehmt Punkt 12 des Kampfrichter-Handbuchs 2005 des DBB

 

 

 

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